Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung und Anwendungsbereich

  1. Die dWERK GmbH & Co. KG ("dWERK") entwickelt und betreibt eine Kampagnen-Plattform ("Software") für das Management von Kampagnen zur Vermittlung von Versicherungsleistungen und vergleichbaren Dienstleistungen, die von Versicherungsunternehmen und vergleichbaren Anbietern (zusammen "Anbieter") und Versicherungsmaklern ("Vermittler") genutzt werden kann. Die Software kombiniert eine breite Palette verschiedener Funktionen, die den Vermittlern helfen sollen, an Kampagnen zur Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen ("Kampagnen") der Anbieter teilzunehmen, während zugleich Anbietern ermöglicht wird, entsprechende Kampagnen über die Software zu verwalten. Diese AGB geltend für die Nutzung der Software durch die Vermittler.
  2. Im Rahmen der Kampagnen können die Anbieter interaktive Beratungsvideos ("Videos") bereitstellen, über die dann die jeweiligen Betrachter der Videos gleich die entsprechenden Verträge mit dem Anbieter abschließen können. Für die Verwaltung der Kampagnen und die Zuordnung von Vertragsabschlüssen zu einzelnen Vermittlern werden den Vermittlern individualisierte Tracking-Links ("Links") zur Verfügung gestellt, die sie an ihre Kontakte versenden können. Die über diese Links abgeschlossenen Verträge werden durch die Software dem jeweiligen Vermittler zugerechnet.
  3. dWERK bietet Vermittlern grundsätzlich kostenlosen Zugang zu ihrer Kampagnen-Plattform, die Vermittlern den Zugriff und die Nutzung ermöglicht.
  4. dWERK erbringt ihre Leistungen gegenüber Vermittlern im Zusammenhang mit der Kampagnen-Plattform ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB"). Für die Teilnahme an den jeweiligen Kampagnen der Anbieter können noch ergänzende Geschäftsbedingungen im Verhältnis zu dWERK oder den Anbietern gelten, die dann jeweils auf der jeweiligen Kampagnenseite abgebildet sind und vor der Teilnahme an einer Kampagne durch den Vermittler akzeptiert werden müssen.
  5. Diese AGB gelten in ihrer jeweils dann aktuellen Version auch für alle künftigen Verträge über die Nutzung der Software zwischen den Parteien, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  6. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Vermittlers widerspricht dWERK ausdrücklich. Abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn und soweit dWERK ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Abweichende Bedingungen gelten auch dann nicht, wenn dWERK in Kenntnis abweichender Bedingungen des Vermittlers den Zugang zur Software oder zu anderen Diensten vorbehaltlos ermöglicht.
  7. Soweit dWERK besondere Bedingungen für bestimmte spezifische sonstige Dienstleistungen oder die Nutzung bestimmter Funktionen unterhält, gelten die vorgenannten Absätze entsprechend. Bei Widersprüchen zwischen diesen besonderen Bedingungen und den AGB gehen diese besonderen Bedingungen als speziellere Bestimmungen vor.
  8. Für Vermittler, die die Software kostenlos nutzen, gelten die vorgenannten und nachstehenden Regelungen mit der Maßgabe, dass für kostenlose Leistungen den Vermittler keine Gewährleistung von dWERK angeboten wird, solange kein arglistiges Verschweigen eines Mangels vorliegt, und keinerlei Garantien, Leistungsversprechen und Zusagen in Bezug auf die Funktionsfähigkeit und die Verfügbarkeit der Software abgegeben werden. Ebenso erbringt dWERK für solche Vermittler, die die Software ausschließlich kostenlos nutzen, grundsätzliche keine Support- oder sonstige Dienstleistungen.

§ 2 Dienste von dWERK

  1. Die allgemeinen Leistungsbeschreibungen, die aktuellen Beschreibungen und Spezifikationen der Software befinden sich auf der Website von dWERK und/oder in den von dWERK stammenden oder zumindest freigegebenen Beratungsunterlagen, über die auch der Zugang zur Software erfolgt. Andere Zusagen, Leistungsversprechen oder Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie von dWERK schriftlich bestätigt werden.
  2. Der Zugriff auf die Software wird von dWERK als Software-Dienstleistung über das Internet als sogenannte "Software-as-a-Service" zur Verfügung gestellt.
  3. Andere Dienstleistungen, wie z.B. Supportleistungen von dWERK, werden nur nach vorheriger Vereinbarung als begleitende Leistungen erbracht. In der Regel ist dWERK berechtigt, aber nicht verpflichtet, Supportleistungen zu erbringen. Ebenso wenig ist dWERK verpflichtet, Verträge über solche zusätzlichen Leistungen abzuschließen. Dies gilt nicht, soweit dWERK gesetzlich zur Erbringung solcher Leistungen verpflichtet ist.
  4. Vermittler müssen für die Nutzung der Software ein eigenes Benutzerkonto einrichten ("Vermittlerkonto") und sich dafür auf der entsprechenden Webseite registrieren. dWERK gewährt dem Vermittler über das Vermittlerkonto den vertraglich vereinbarten Zugang zur Nutzung der Software.
  5. dWERK ist berechtigt, den Umfang der Softwarefunktionen jederzeit zu erweitern, sie an den technischen Fortschritt anzupassen und/oder zu verbessern. dWERK ist auch berechtigt, jederzeit zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen oder ähnliche Änderungen vorzunehmen.
  6. Sofern dWERK freiwillig zusätzliche Dienstleistungen oder Softwarefunktionen kostenlos zur Verfügung stellt, hat der Vermittler keinen Anspruch darauf, diese Funktionen auch in Zukunft nutzen zu können. Solche neuen Funktionen werden in der Regel zunächst zu Testzwecken eingeführt und dWERK ist berechtigt, solche zusätzlichen Dienste einzustellen, zu ändern oder zukünftig nur gegen eine zusätzliche Vergütung anzubieten. In einem solchen Fall wird dWERK die unmittelbar von der Einstellung oder Änderung betroffenen Vermittler mindestens zwei Wochen vor der Einstellung oder Änderung solcher Dienste informieren.

§ 3 Inhalte der Anbieter

  1. Sofern dWERK nicht ausnahmsweise selbst als Anbieter einer Kampagne auftritt, stammen die den Vermittlern in der Software angezeigten Inhalte und Informationen ("Inhalte") zu den jeweiligen Kampagnen nicht von dWERK, sondern werden direkt von den Anbietern in die Software eingestellt. Die Anbieter sind für diese von ihnen stammenden Inhalte verantwortlich. dWERK kann diese Inhalte nicht auf Richtigkeit prüfen und die Vermittler müssen sich mit Rückfragen direkt an die Anbieter wenden.
  2. Für die jeweiligen in den Kampagnen vorgesehenen Videos ist inhaltlich ebenfalls der jeweilige Anbieter verantwortlich. Diese Videos können von Vermittlern auf eigene Verantwortung bei der Vermittlung von Leistungen der Anbieter an Endkunden genutzt werden. Die Beraterhaftung bleibt dabei aber stets beim Vermittler. Der Vermittler muss sich daher mit dem von ihm verwendeten Videos vertraut machen. Sofern er mit den Inhalten nicht einverstanden ist und Änderungen wünscht, muss sich der Vermittler an den jeweiligen Anbieter wenden. dWERK selbst ist es nicht gestattet, eigenmächtig die Inhalte dieser Videos zu verändern, sofern dWERK nicht ausnahmsweise selbst als Anbieter einer Kampagne fungiert.

§ 4 Pflichten des Vermittlers

  1. Der Vermittler sichert zu, dass die von ihm bei der Erstellung seines Vermittlerkontos und dessen Nutzung richtig und vollständig sind. Der Vermittler wird dWERK unverzüglich über jede Änderung der an dWERK übermittelten Kontaktdaten sowie aller sonstigen für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erforderlichen Daten informieren.
  2. dWERK wird den Vermittler über die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Software oder anderer erbrachter Dienstleistungen informieren. Solche Informationen sind in der Regel in der Produktbeschreibung und Spezifikation der auf der Website von dWERK verfügbaren Software enthalten, ebenso wie gegebenenfalls auch in den von dWERK stammenden oder zumindest freigegebenen Beratungsunterlagen. Es liegt in der Verantwortung des Vermittlers sicherzustellen, dass die technischen Anforderungen erfüllt werden, einschließlich der Verfügbarkeit der erforderlichen Hard- und Software sowie einer geeigneten Telekommunikationsverbindung.
  3. Es liegt in der Verantwortung des Vermittlers dafür zu sorgen, dass etwaige von ihm eingesetzte Mitarbeiter für die Nutzung der Software entsprechend qualifiziert und geschult sind.
  4. Es obliegt dem Vermittler, Störungen, Mängel und sonstige Funktionsbeeinträchtigungen, die die Nutzung der Software oder anderer von dWERK erbrachter Leistungen einschränken, dWERK unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu melden. Soweit möglich, sind die Beeinträchtigungen in Textform, vorzugsweise per E-Mail, zu beschreiben, damit die Fehler, Mängel oder Funktionsbeeinträchtigungen reproduziert werden können. Dies ist in den meisten Fällen erforderlich, um eine wirksame Abhilfe zu ermöglichen.
  5. Dem Vermittler obliegt es, die für ihn erstellen Links unverändert an seine Kontakte weiterzuleiten. Sobald die Links verändert werden, führt dies in der Regel zu einem Ausfall des Trackings, so dass Geschäftsabschlüsse des Vermittlers diesem innerhalb der Software nicht mehr automatisch zugerechnet werden.
  6. Dem Vermittler obliegt es ebenfalls, die Anbieter von Kampagnen, an denen der Vermittler teilnehmen will, auf Fehler oder sonstige Unzulänglichkeiten in den bereitgestellten Videos hinzuweisen, damit die Anbieter nachbessern können und der Vermittler die Videos wie beabsichtigt für die Vermittlung der Leistungen des Anbieters nutzen kann, ohne ergänzenden Beratungsleistungen erbringen zu müssen oder beispielsweise einen vorhersehbaren Haftungsfall aufgrund seiner Beraterhaftung zu riskieren.
  7. Die Software ist nicht für die dauerhafte Sicherung und Speicherung von Daten vorgesehen. Aus diesem Grund hat der Vermittler von allen Daten, die er an dWERK übermittelt, eigene Sicherungskopien aufzubewahren, die nicht auf den Servern von dWERK gespeichert werden. Darüber hinaus wird der Vermittler regelmäßig alle bedeutsamen Daten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste anfallen, sichern, um einen dauerhaften Datenverlust zu verhindern und damit das Schadensrisiko zu minimieren.
  8. Der Vermittler ist verpflichtet, etwaige Login-Daten und Passwörter für den Zugang zu der Software geheim zu halten und diese sicher und für Dritte unzugänglich zu verwahren. Personen, denen der Vermittler eine Zugangsberechtigung erteilt, werden vom Vermittler entsprechend angewiesen und sind in gleichem Umfang verpflichtet. Passwörter müssen ohne schuldhaftes Zögern geändert werden, wenn der Vermittler aus nachvollziehbaren Gründen annehmen muss, dass die Sicherheit dieser Passwörter gefährdet ist. Der Vermittler wird dWERK unverzüglich informieren, wenn er feststellt, dass unbefugte Dritte Zugangsdaten auf die Software erhalten haben. dWERK ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen und z.B. das entsprechende Vermittlerkonto zu sperren oder die Zugangsdaten zu ändern. In diesem Fall hat der Vermittler das Recht, von dWERK neue Zugangsdaten anzufordern. Nutzt ein Dritter ein Vermittlerkonto um Zugang zur Software zu erhalten, nachdem er die erforderlichen Zugangsdaten dadurch erhalten hat, dass der Vermittler diese nicht ausreichend gesichert hat, so ist der Vermittler für jegliche Handlungen Dritter mit bzw. über dieses Vermittlerkonto verantwortlich, so als hätte er selbst gehandelt. Dies gilt nicht, wenn der Vermittler dWERK zuvor mit ausreichender Vorlaufzeit um Gegenmaßnahmen zu ergreifen, über die Möglichkeit eines unbefugten Zugangs durch einen Dritten informiert hat.
  9. Der Vermittler wird keine Maßnahmen ergreifen, die die Stabilität und Sicherheit der Software oder anderer Systeme oder Dienste von dWERK beeinträchtigen oder gefährden könnten, es sei denn, eine solche Beeinträchtigung oder Gefährdung ist eine technisch notwendige Folge der vertragsgemäßen Nutzung der Software.
  10. Der Vermittler ist, gegebenenfalls gemeinsamen mit dem jeweiligen Anbieter, dafür verantwortlich, für die korrekte Abwicklung des Vermittlungsverhältnisses zwischen dem Anbieter und dem Vermittler Sorge zu tragen. Solange dWERK nicht ausnahmsweise selbst als Anbieter einer Kampagne auftritt, ist dWERK nicht an diesem Vertragsverhältnis beteiligt und stellt nur Software zur rein technischen Unterstützung dieser Abwicklung bereit.

§ 5 Verfügbarkeit

  1. Um das reibungslose Funktionieren der Software und der angebotenen Dienste zu gewährleisten, führt dWERK regelmäßig Wartungs-, Instandhaltungs- und Aktualisierungsarbeiten ("Routine-Wartungsarbeiten") am System durch. Solche Arbeiten werden in der Regel zu Zeiten einer zu erwartenden geringen Auslastung durchgeführt.
  2. dWERK gewährleistet eine durchschnittliche jährliche Verfügbarkeit der Software von 99%. Ausgenommen hiervon sind Zeiten, in denen die Software oder andere erbrachte Leistungen aufgrund technischer oder sonstiger Probleme, die außerhalb des Einflussbereichs von dWERK liegen (z. B. höhere Gewalt oder Ausfall erforderlicher Amazon-Dienste), nicht erreichbar sind. Ausgeschlossen sind auch Zeiten, in denen routinemäßige Wartungsarbeiten durchgeführt werden.
  3. dWERK kann den Zugang zur Software und zu anderen bereitgestellten Diensten einschränken, wenn die Sicherheit und Integrität der Software dies erfordert. Diese Zeiten werden auch bei der Berechnung der durchschnittlichen Verfügbarkeit nicht berücksichtigt.
  4. dWERK wird den Vermittler rechtzeitig über anstehende Wartungstermine informieren, wenn die Verfügbarkeit der Leistungen aufgrund solcher Wartungsarbeiten für einen längeren Zeitraum nicht gewährleistet werden kann.
  5. Die Haftung von dWERK für die Nichtverfügbarkeit der Software aufgrund von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von dWERK bleibt unberührt.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag wird für eine unbestimmte Dauer geschlossen und kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen ordentlich gekündigt werden. Sofern dWERK den Vertrag ordentlich kündigt, während der Vermittlung noch aktiv an einer oder mehrerer Kampagne teilnimmt, wird dWERK dem Vermittler im Rahmen des Zumutbaren ermöglichen, die Kampagnen-Plattform bis zum Abschluss dieser Kampagnen weiterhin zu nutzen. Die Teilnahme an neuen Kampagnen wird jedoch nicht mehr möglich sein. Dies gilt nicht, falls dWERK den Betrieb der Kampagnen Plattform ganz einstellt.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für dWERK liegt insbesondere dann vor, wenn der Vermittler gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt.
  3. Nach Beendigung des Vertrages ist dWERK nicht verpflichtet, Daten des Vermittlers auf der Software und im Vermittlerkonto zu speichern und kann diese Daten und das Vermittlerkonto jederzeit ohne vorherige Ankündigung löschen. Es liegt in der Verantwortung des Vermittlers, diese Daten rechtzeitig vor Vertragsbeendigung zu sichern und Sicherungskopien zu erstellen. Im Falle einer unerwarteten, vorzeitigen Beendigung des Vertrages, die der Vermittler nicht zu vertreten hat, wird dWERK dem Vermittler eine angemessene Frist zur Sicherung und Erstellung von Sicherungskopien dieser Daten einräumen.

§ 7 Zahlungsbedingungen

  1. Die Nutzung der Kampagnen-Plattform von dWERK erfolgt grundsätzlich kostenlos. Für die Teilnahme an bestimmten Kampagnen kann von diesem Grundsatz abgewichen werden. Sofern dies geschieht, wird in den jeweiligen speziellen Bedingungen der Kampagne darauf hingewiesen. Ungeachtet dessen werden die Vermittler jedoch darauf hingewiesen, dass die Software in Zusammenarbeit mit diversen Interessenvertretungen, beispielsweise Versicherungskammern, erstellt wurde. Die Finanzierung der Software erfolgt dabei mittelbar, beispielsweise über einen an dWERK fließenden Anteil an den Vermittlungsprovisionen auf Vertragsabschlüssen, die über die Software abgewickelt werden. Diesbezüglich hat dWERK entsprechende Vereinbarungen mit den jeweils zuständigen Interessenvertretungen getroffen, die für die Abwicklung der Provisionsabrechnungen verantwortlich sind. Diese werden gegebenenfalls entsprechende Provisionszahlungen zur Finanzierung der Software einbehalten. Eine Information über das genaue Vergütungsmodel und die Auswirkungen auf die Provisionsansprüche erhält der Vermittler direkt von der jeweils für ihn zuständigen Interessenvertretung. Die für die Abrechnung erforderlichen Informationen werden zwischen dWERK, den Anbietern und der jeweiligen Interessenvertretung untereinander ausgetauscht.
  2. dWERK kann in Ausnahmefällen den Vermittlern zusätzliche Leistungen anbieten, die ausdrücklich nur entgeltlich erbracht werden.
  3. Etwaige Preislisten von dWERK für Zusatzleistungen sind stets freibleibend und unverbindlich und können angepasst werden. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von dWERK schriftlich bestätigt wurden oder wenn mit ihrer Ausführung begonnen wurde.
  4. Alle in etwaigen Preislisten genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie sonstiger anfallender Steuern und Abgaben.
  5. dWERK kann etwaige Rechnungen an den Vermittler per Post oder E-Mail versenden oder als elektronisches Dokument auf das Konto des Vermittlers innerhalb der Software hochladen.
  6. Der Vermittler kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er den Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung begleicht. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere eines weitergehenden Verzugsschadens, bleibt vorbehalten.
  7. dWERK bietet die Möglichkeit, Zahlungen per SEPA-Lastschrift zu tätigen. Wenn der Vermittler SEPA-Lastschrift nutzen möchte, erteilt er dWERK ein Mandat für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren, um alle Entgeltbeträge, die dWERK im Rahmen der vertraglichen Beziehung für die vom Vermittler mitgeteilten Bankverbindungen entstehen, einzuziehen. Der Vermittler wird im Voraus über bevorstehende Abbuchungen informiert, falls erforderlich bereits in der Rechnung. Die gesetzliche Frist zur vorherigen Benachrichtigung über bevorstehende SEPA-Lastschriftabbuchungen wird auf drei Tage vor der Abbuchung verkürzt. Der Vermittler hat für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
  8. Der Vermittler kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen gegen dWERK aufrechnen. Der Vermittler kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Eine Abtretung der Ansprüche des Vermittlers gegen dWERK an Dritte ist ausgeschlossen.

§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrecht

  1. dWERK räumt dem Vermittler nur ein einfaches, beschränktes, widerrufliches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software im Rahmen des Vertrags und nur für die jeweils vorgesehene Nutzung der Software zu nutzen. Der Verwendungszweck der Software besteht darin, den Vermittler bei seiner Teilnahme an Kampagnen der Anbieter und bei deren Abwicklung zu unterstützen ("bestimmungsgemäßer Gebrauch"). Das Nutzungsrecht ist auf die Dauer des Vertrags zeitlich begrenzt.
  2. Eine Übertragung der Rechte auf Dritte ist unzulässig.
  3. Die Software darf nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch verwendet werden. Eine Ausnutzung oder Ausspähung der Datenbank mittels anderer Software ist nicht gestattet. Ebenso ist es untersagt, die verfügbaren Daten innerhalb der Software zu kopieren, weiterzugeben, zu versenden oder zu veröffentlichen, es sei denn, die Software stellt eine solche Funktion ausdrücklich zur Verfügung oder dies ist für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Software erforderlich. Letzteres gilt insbesondere für die per Link zur Weiterverbreitung vorgesehenen Videos. dWERK behält sich das Recht vor, bei Anzeichen von Missbrauch die Nutzung der Software durch den Vermittler mit sofortiger Wirkung zu untersagen.
  4. Jede Form der Dekompilierung, des Reverse Engineering oder anderer Maßnahmen zur Dekomposition der Software in einzelne Teile oder Komponenten ist untersagt. Die Rechte nach §§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt.

§ 9 Gewährleistung

  1. dWERK gewährleistet, dass die Software mit der üblichen Sorgfalt entwickelt wird und frei von Mängeln (Bugs etc.) ist, die die Eignung für den gewöhnlichen oder vertragsgemäßen Gebrauch in nicht unerheblichem Umfang beeinträchtigen oder ausschließen.
  2. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es nicht möglich, Soft- und Hardware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen einwandfrei funktioniert, mit bisher unbekannter Soft- und Hardware von Drittanbietern funktioniert und/oder gegen Manipulationen jeglicher Art durch Dritte geschützt ist. dWERK gewährleistet nur, dass die von dWERK verwendete und zur Verfügung gestellte Software für den auf der Website von dWERK beschriebenen, bestimmungsgemäßen Gebrauch geeignet ist.
  3. Etwaige Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht, wenn das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt. Eine längere gesetzliche Verjährungsfrist gilt auch dann, wenn dWERK oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn der Schadensersatzanspruch auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht. 
  4. Der Vermittler hat dWERK unverzüglich über Fehlfunktionen oder andere Defekte, die die ordnungsgemäße Nutzung der Software beeinträchtigen, zu informieren und dWERK angemessene Unterstützung zu gewähren, wenn diese Unterstützung für die Behebung eines gemeldeten Fehlers oder Defekts erforderlich ist.
  5. dWERK bietet keine Beratung in Bezug auf die geschäftlichen Entscheidungen des Vermittlers an. Dementsprechend bestehen diesbezüglich keine Ansprüche gegen dWERK.
  6. dWERK übernimmt keine Verantwortung für die Erzielung bestimmter Geschäftserfolge, gewährt keinen Anspruch auf die Teilnahme an Kampagnen von Anbietern und ist – sofern dWERK nicht ausnahmsweise selbst als Anbieter auftritt – keine Vertragspartei in dem eigentlichen Vermittlungsverhältnis zwischen einem Anbieter und dem Vermittler. dWERK haftet somit nicht für die Einhaltung der zwischen dem Vermittler und dem Anbieter getroffenen Vereinbarungen oder die Nichterreichung eines bestimmten Ergebnisses oder Geschäftserfolgs, insbesondere nicht für die Auszahlung einer bestimmten Vermittlungsprovision an den Vermittler.
  7. dWERK gewährleistet nicht, dass das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Vermittler korrekt abgewickelt wird. Dies gehört von vorneherein nicht zum von dWERK angebotenen oder geschuldeten Leistungsumfang. dWERK stellt mit der Software nur technische Hilfsmittel bereit, die die Vermittler und Anbieter bei der Abwicklung unterstützen und diese vereinfachen sollen. Die rechtliche und inhaltliche Verantwortung für die korrekte Abwicklung des Vermittlungsverhältnisses tragen ausschließlich die jeweils daran beteiligten Anbieter und Vermittler.

§ 10 Haftungsbeschränkung

  1. Weder die nachstehenden Haftungsbeschränkungen noch jegliche andere Bestimmungen dieser AGB beschränken die Haftung von dWERK für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von dWERK oder ihrer Mitarbeiter und Vertreter oder die Haftung von dWERK nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus der Verletzung von abgegebenen Garantien.
  2. Für entgeltlich erbrachte Dienste haftet dWERK bei leichter Fahrlässigkeit nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Dies sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vermittler regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen haftet dWERK nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Hinsichtlich aller anderen Schäden ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  3. Für entgeltfrei erbrachte Dienste ist die Haftung von dWERK für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von dWERK und insbesondere zugunsten der Aktionäre, Mitarbeiter, Vertreter, Organe und deren Mitglieder im Hinblick auf ihre persönliche Haftung.
  5. dWERK haftet nicht für Schäden, die durch unbefugten Zugriff Dritter auf die Software verursacht werden, wenn diese Schäden dadurch verursacht wurden, dass der Vermittler seine Zugangsdaten nicht ausreichend vor dem Zugriff geschützt hat.
  6. dWERK haftet grundsätzlich nicht für die Inhalte der Anbieter, die diese in die Software einstellen. Diese Inhalte werden von dWERK nicht geprüft und es handelt sich für dWERK vollumfänglich um Inhalte Dritter, die in deren jeweiliger Verantwortung liegen. Sollte es sich dabei um rechtsverletzende Inhalte handeln, wird dWERK diese nach entsprechender Kenntniserlangung, beispielsweise durch einen entsprechenden Hinweis eines Vermittlers, sperren, entfernen oder sonstige zur Abhilfe geeignete Maßnahmen ergreifen. Der Haftungsausschluss in diesem Absatz gilt nicht, soweit dWERK selbst ausnahmsweise als Anbieter auftritt.

§ 11 Vertraulichkeit

  1. Der Vermittler und dWERK arbeiten vertrauensvoll zusammen. Die Parteien werden in jedem Fall die Interessen der jeweils anderen Partei berücksichtigen und verpflichten sich gegenseitig zur Verschwiegenheit. dWERK und der Vermittler sind sich der sensiblen Natur der über die Software verfügbaren Daten aller Beteiligten vollumfänglich bewusst und verpflichten sich, diese streng vertraulich zu behandeln.
  2. Soweit die genutzten Daten zuvor aggregiert und anonymisiert wurden – hat dWERK jedoch das Recht, statistische Auswertungen und Analysen aller Geschäftsdaten durchzuführen, die dWERK zur Verfügung gestellt werden, um damit die von dWERK angebotenen Dienstleistungen im besten Interesse der Vermittler zu verbessern und um neue oder verbesserte Dienstleistungen dem Vermittler und Dritten anzubieten. dWERK wird jederzeit sicherstellen, dass keine direkten Rückschlüsse zwischen diesen aggregierten und anonymisierten Daten und dem Geschäft des Vermittlers gezogen werden können und dass keine Geschäftsgeheimnisse des Vermittlers, wie insbesondere Gewinnspannen und Umsätze, durch solche Auswertungen, Analysen oder andere Mittel an Dritte weitergegeben werden.

§ 12 Datenschutz

  1. dWERK erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Vermittlers, um den Kontakt mit dem Vermittler aufrechtzuerhalten und das Vertragsverhältnis zu erfüllen. Weitere Informationen finden Sie in der speziellen Datenschutzerklärung von dWERK.
  2. Nur für den Fall dass dWERK vom Vermittler stammende personenbezogene Daten Dritter in dessen Auftrag verarbeitet, wird dWERK seine Dienstleistungen im Wege der gesetzlich vorgeschriebenen Auftragsdatenverarbeitung erbringen. In einem solchen Fall ist der Vermittler dann der Auftraggeber und dWERK erbringt die Leistungen auf Weisung des Vermittlers. Falls dies für den konkret vereinbarten Leistungsumfang gesetzlich erforderlich ist, verpflichtet sich der Vermittler, mit dWERK einen entsprechenden Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung abzuschließen, in dem weitere Einzelheiten entsprechend den gesetzlichen Anforderungen des Datenschutzrechts geregelt sind.

§ 13 Änderungen

  1. dWERK behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu erweitern, soweit dies erforderlich erscheint und den Vermittler nicht wider Treu und Glauben beeinträchtigt. Insbesondere kann eine Änderung zur Anpassung an eine veränderte Rechtslage erforderlich sein. Neuere Gerichtsurteile gelten auch als Änderungen der Rechtslage. Änderungen und Weiterentwicklungen der Software oder anderer Dienste können auch eine Änderung oder Ergänzung der AGB erforderlich machen.
  2. Eine Änderung oder Ergänzung ("Änderung") ist mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in geeigneter Weise in Textform bekannt zu geben. Der Verweis auf die Änderung der AGB erfolgt in der Regel durch Benachrichtigung per E-Mail oder innerhalb der Software, mindestens jedoch beim nächsten Login des Vermittlers in die Software.
  3. dWERK wird den Vermittler auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die dabei zu beachtende Frist und die Rechtsfolgen, insbesondere im Hinblick auf einen unterlassenen Widerspruch, bei der Unterrichtung des Vermittlers über die Änderungen der AGB hinweisen.
  4. Der Vermittler hat das Recht, jede Änderung der AGB entweder zu akzeptieren oder ihr innerhalb von sechs Wochen ab Kenntniserlangung von der angekündigten AGB Änderung und der Widerspruchsmöglichkeit zu widersprechen. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs gelten die vorliegenden Bedingungen fort. Widerspricht der Vermittler der Änderung nicht innerhalb der Widerspruchsfrist oder nutzt er die Dienste und die Software danach weiter, so gilt die Änderung als angenommen und wird Vertragsbestandteil.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Die vertraglichen Beziehungen zwischen dWERK und dem Vermittler unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und internationaler Kollisionsnormen.
  2. Erfüllungsort ist der Sitz von dWERK.
  3. Gerichtsstand ist Karlsruhe, Deutschland.
  4. In Fällen höherer Gewalt, z. B. bei Naturkatastrophen, Feuer, Krieg, Terrorismus oder Streiks, werden die Leistungs- und Lieferfristen für die Dauer dieser Ereignisse ausgesetzt.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die AGB im Übrigen wirksam.

 

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